Auktionsprotokoll
Das Auktionsprotokoll dient dem Auktionator als Grundlage für
die Versteigerung.
Das Protokoll entspricht den Vorschriften der §§ 19
und 21 der VerstV.
Es wird nach Katalognummern sortiert gedruckt.
Darin sind folgende Angaben enthalten:
Katalognummer und Objektbeschreibung
Vertragsnummer und Auftraggebername, wenn gewünscht
Bruttolimit und Nettolimit, wenn gewünscht
Katalog-/Schätzpreis und evtl. der Aufrufbeginn
Die drei höchsten schriftlichen Gebote mit Kundennummer
und Kundenname
Ob und wieviel Telefonbieter vorhanden sind oder alle Telefonbieter
mit Namen
Kommentare, die nur für den Auktionator bestimmt sind