Gebote
Die Gebotsverwaltung umfaßt folgende Punkte:
- Eingabe aller schriftlichen Gebote
- Von-Bis-Gebote, Telefongebote, ODER-Gebote und UND-Gebote
- Anzeigen aller schriftlichen Gebote eines Kunden mit seinen
Geboten, eigenen
Zuschlägen und den Fremdzuschlägen
- Drucken sämtlicher Gebote nach verschiedenen Kriterien
- Gesamtanzahl und -summe der Gebote und Höchstgebote pro
Objekt
- Gesamtsumme des Aufrufbeginns unter Berücksichtigung
aller schriftlichen Gebote
- Drucken der Telefonbieterliste aufgeteilt auf verschiedene
Personen, die nach diesen Telefonlisten die Telefonbieter anrufen
Ein digitales Foto von einem aufgenommenen und/oder eingescannten
Objekt kann
automatisch in einem Vorschauformat am Bildschirm angezeigt
werden.
Schriftliche Gebote kann man noch während der Auktion
eingeben. Sie werden dem Auktionator, sofern er einen Bildschirm
(Monitor) auf dem Pult hat, sofort angezeigt.
Die Anzahl der schriftlichen Gebote zu einem Objekt ist nicht
beschränkt oder abhängig
von bereits vorhandenen Geboten. Es werden alle Gebote zu einem
Objekt am Bildschirm angezeigt. Die drei höchsten Gebote
werden auf dem Versteigerungsprotokoll ausgewiesen. Untergebote
können akzeptiert werden, müssen aber nicht.
Für schriftliche Bieter und Telefonbieter müssen
keine eigenen Nummernkreise, wie in
anderen Programmen üblich, angelegt werden. Das Programm
weiß beim Zuschlag
automatisch, wann ein Objekt einen schriftlichen Bieter zugeordnet
werden muß und trägt
dann die Daten automatisch ein. Solch ein Zuschlag muß
nur noch gespeichert werden.
Bei Telefonbietern kann bereits im Vorfeld der Auktion der
Aufrufbeginn ermittelt und eingetragen werden. Ebenso kann auch
bei den Telefonbietern das Höchstgebot
eingetragen werden.